Todesfallabsicherung



Die Auszahlung eines Guthabens nach Ende der Vertragslaufzeit ist bei der Risikolebensversicherung im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung nicht möglich. Die Versicherung greift ausschließlich im Todesfall der versicherten Person und schützt nur dann die Angehörigen vor finanziellen Belastungen.

Eine Risikolebensversicherung schützt natürlich nicht vor dem Tod, aber vor den möglichen finanziellen Risiken der Hinterbliebenen. Sollte dem Versicherungsnehmer etwas zustoßen, wird den Angehörigen die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe ausbezahlt.

Die Risikolebensversicherung bietet einen hohen finanziellen Schutz für wenig Geld, die Leistungen für den Todesfall sind garantiert. Auch wenn der Versicherte schon nach der ersten Beitragszahlung stirbt, haben die Hinterbliebenen den Anspruch auf die volle vereinbarte Versicherungssumme. Besonders geeignet ist die Risikolebensversicherung daher für junge Familien mit einem schmalen Geldbeutel und der Notwendigkeit eines hohen Risikoschutzes für ihre/n Ernährer/in.

Gerade junge Leute sind oft mit Krediten belastet, beispielsweise für Hausbau oder Wohnungskauf. Aber auch bei einem Verdienstausfall müssen sie den finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Zudem können Berufseinsteiger die Wartezeit von fünf Jahren für die gesetzliche Rentenversicherung nicht vorweisen und erfüllen nicht die Anspruchsvoraussetzung z. B. für die Zahlung einer Witwen- oder Witwerrente.