Betriebliche Altersvorsorge



Gründe für die bAV 

Zusätzlich zur 1. Schicht (Basisversorgung mit gesetzlicher Rente und Basis-Rente) und der 3. Schicht (private, nicht geförderte Vorsorge) bildet die betriebliche Altersversorgung (bAV) zusammen mit der Förder-Rente die wichtige mittlere Schicht der künftigen Altersabsicherung.

Der frühzeitige Aufbau eines leistungsfähigen Finanzpolsters für die Altersvorsorge ist nur durch konsequentes Sparen während der Arbeitsphase möglich. Da aber das Rentenniveau im Verhältnis zu den Kosten der Lebensführung zunehmend sinkt, kann der eigentlich notwendige Vorsorgebeitrag zur Schließung der Rentenlücke den verfügbaren Nettosparbeitrag schon mal übersteigen. Gut, dass man mit einer betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die eigene Altersvorsorge zurückerhält bzw. gar nicht erst zahlen muss. Der durch das so genannte Bruttosparen verfügbare, wesentlich höhere Betrag hilft beim Aufbau einer privaten Zusatzrente im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge drastisch.

Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Vorsorge, sofern er mit seinem eigenen Entgelt für die Beiträge aufkommt. Die betriebliche Altersversorgung kann Leistungen bei Erreichen des Ruhestandsalters, bei Invalidität und im Todesfall umfassen. 

Viele Arbeitgeber beteiligen sich mit einem Zuschuss auch finanziell an der betrieblichen Altersversorgung ihrer Beschäftigten. Einige Branchen haben sich sogar tarifvertraglich verpflichtet, Zuzahlungen zu leisten.