Pflege



Private Pflegezusatzversicherung

Die gesetzliche Absicherung im Bereich der Pflegekosten (auch für Mitglieder der PKV) beträgt monatlich ca. € 1.500 - ein Pflegeplatz kostet jedoch ca. monatlich € 3.500 und mehr.
Insbesondere vor dem Hintergrund einer stetig zunehmenden Pflegebedürftigkeit älterer Menschen nimmt die Bedeutung einer derartigen Absicherung zu.

 

 

Leistungen der Pflegeversicherung (Stand 2010)

Die Sachleistungen zur Pflege umfassen einen Gesamtwert:

  • in Pflegestufe I für erheblich Pflegebedürftige: bis zu 384 EUR monatlich
  • in Pflegestufe II für Schwerpflegebedürftige: bis zu 921 EUR monatlich
  • in Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftige: bis zu 1.432 EUR monatlich
  • in besonderen Härtefällen: bis zu 1.918 EUR monatlich

Das Pflegegeld, das anstelle der Sachleistungen gezahlt werden kann, beträgt:

  • in Pflegestufe I: 205 EUR monatlich
  • in Pflegestufe II: 410 EUR monatlich
  • in Pflegestufe III: 665 EUR monatlich

In der privaten Pflegeversicherung tritt an die Stelle der Sachleistung eine Kostenerstattung, die der Höhe nach den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entspricht.

Häusliche Pflegekräfte werden in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, die wegen der Pflege nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sind, zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich insbesondere nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und dem sich daraus ergebenden Umfang notwendiger Pflegetätigkeit.

Bei stationärer Pflege zahlen die Pflegekassen für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung im Heim nach Pflegestufen gestaffelte monatliche Pauschalbeträge:

  • in Pflegestufe I: bis zu 1.023 EUR
  • in Pflegestufe II: bis zu 1.279 EUR
  • in Pflegestufe III: bis zu 1.432 EUR
  • in Härtefällen: bis zu 1.688 EUR