Recht haben - und Recht bekommen



Verzichten Sie nicht auf Ihr gutes Recht

Die Erfahrung lehrt: Prozesse lassen sich nicht immer vermeiden und die damit verbundenen Kosten nicht immer vorhersehen. So verzichtet Mancher auf sein gutes Recht, weil er das hohe Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung scheut. Kein Wunder: Ein Rechtsstreit um 5.000 Euro kostet in zwei Instanzen schon mehr als 4.000 Euro.

Besonders teuer wird es dann, wenn bei schweren Personenschäden der Schadensersatz erstritten werden muss, etwa bei der Vollinvalidität eines Menschen. Überschreitet der Streitwert die Millionenmarke, sind Prozesskostenrisiken von mehr als 40.000 Euro für eine Instanz zu erwarten.

Wer nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen will, sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Im Fall des Falles bietet sie dem Versicherten die Gewissheit, dass er sich sein Recht ohne finanzielle Risiken erstreiten kann.

Je nach Bedarf: der richtige Baustein
Für die verschiedenen Lebensbereiche verschiedene Leistungsbausteine

  • Schadenersatzrechtsschutz: Wenn der Versicherte Schadensersatzansprüche gegen einen Schädiger durchsetzen will
  • Arbeitsrechtsschutz: Wenn es in einem Arbeitsverhältnis zu Auseinandersetzungen kommt
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz: Bei Mieterhöhungen und Kündigungen etc. oder bei Belästigungen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Wenn Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend gemacht oder abgewehrt werden müssen, also bei Kauf- und Versicherungsverträgen, Reparaturaufträgen usw.
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: Wenn wegen Steuern oder Abgaben ein Prozess notwendig wird
  • Sozialgerichtsrechtsschutz: Für Prozesse vor dem Sozialgericht, die gesetzliche Krankenversicherung zahlt zum Beispiel nicht angemessen
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen: Bei Ärger um den Führerschein o. ä.
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: Wenn der Versicherte zum Beispiel Beamter oder Soldat ist und ihm ein Dienstvergehen vorgeworfen wird
  • Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Wenn man sich wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen muss
  • Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht: Wenn der Versicherte sich in Fragen des Familien- und Erbrechts nach einer Veränderung der Rechtslage beraten lässt
  • Opfer-Rechtsschutz für die aktive Nebenklage bei bestimmten Straftaten