Staatliche Förderungen



Förderbeträge und Steuervorteile

Seit dem Januar 2002 wird die private Altersvorsorge mit der Förder-Rente durch eine Grund- und eine Kinderzulage staatlich gefördert. Zudem können die Beiträge in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Erweist sich der Sonderausgabenabzug als steuerlich günstiger, gibt es für den über die Zulage hinausgehenden Betrag vom Finanzamt eine Steuergutschrift.

Wer in den Genuss der vollen Zulagen kommen will, muss ab dem Jahr 2008 mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in die neue Altersvorsorge einzahlen. Die Zulagen werden dabei als Teil dieser Sparleistung gerechnet, sodass sich der Eigenanteil des Versicherten reduziert. Ab 2008 liegt die erforderliche Sparleistung bei vier Prozent. Sind die gezahlten Beiträge niedriger als die Mindestsparleistung, wird die Zulage anteilig gekürzt.