Basis-Rente für Arbeitnehmer



Die gesetzliche Rentenversicherung kann für die Zukunft keine ausreichende Altersversorgung mehr gewährleisten. Für einen finanziell gesicherten Ruhestand muss jeder Arbeitnehmer heute selbst Vorsorge treffen. Hierfür ist die Basis-Rente eine sehr gute Wahl.

Was die Basis-Rente Arbeitsnehmern bietet

  • Steuerliche Förderung der Beiträge
  • Steuerfreie Ansammlung der Kapitalerträge bis zum Rentenbeginn
  • Altersvorsorge vor Rentenbeginn vor fremdem Zugriff vollständig geschützt
  • Angespartes Kapital wird beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet
  • Steuerliche Förderung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
  • Obligatorische Hinterbliebenenleistung im Todesfall vor und nach dem Rentenbeginn

Jeder Arbeitnehmer zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.Von dem steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag von € 23.712 pro Person muss der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen werden, um den maximalen Jahresbeitrag für die Basis-Rente zu ermitteln.

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung setzen sich aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmeranteil zusammen und sind auf die Höhe der jeweiligen  Beitragsbemessungsgrenze (BBG) limitiert.