Betriebliche Altersvorsorge



Fünf Wege, ein Ziel

Fünf verschiedene Durchführungswege stehen für die betriebliche Altersvorsorge offen. Jeder dieser Durchführungswege weist Besonderheiten auf. Sie differenzieren sich im Wesentlichen durch ihre unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten, durch sozial- und steuerrechtliche Behandlung sowie unterschiedliche Anlagevorschriften.
Welcher Durchführungsweg jeweils der geeignete ist, lässt sich ohne detaillierte Prüfung der tarif- sowie der arbeits- und steuerrechtlichen Verhältnisse nicht vorhersagen.
Umfassende Regelungen im Betriebsrentengesetz, wie beispielsweise eine Unverfallbarkeitsregelung, Übertragungsansprüche und die Insolvenzsicherung, bilden die Grundlage dafür, dass die bAV über alle fünf Durchführungswege hinweg eine stabile und damit wichtige Säule der Alterssicherung ist.

Die 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersvorosrge

  • Direktversicherung - beliebt bei kleinen und mittleren Betrieben. Als Direktversicherung ist eine Rentenversicherung möglich, die das Unternehmen für seine Mitarbeiter abschließt. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer sind begünstigt. Sie erhalten die vereinbarten Leistungen im Versorgungsfall direkt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
  • Direktzusage - Durch eine Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalles die vereinbarten Leistungen, meist eine monatliche Betriebsrente, zu zahlen.       
  • Pensionsfonds - Als jüngster Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge sind Pensionsfonds in ihren Anlagemöglichkeiten deutlich flexibler als Lebensversicherer oder Pensionskassen. Sie dürfen beispielsweise einen deutlich höheren Anteil in chancenreicheren Wertpapieren, wie Aktien, im Anlagevermögen halten.
  • Pensionskassen - Pensionskassen sind ihrer Natur nach Lebensversicherer, die von einem oder mehreren Unternehmen ausschließlich für die betriebliche Altersversorgung ihrer Beschäftigten gegründet werden. Ihre Angebote unterscheiden sich in der Regel nicht von Lebensversicherungen.
  • Unterstützungskassen - Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen und die älteste Form der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber selbst oder durch Entgeltumwandlung aus den Bruttogehältern der Arbeitnehmer finanziert. Unterstützungskassen haben größere Freiräume, da sie nicht an die Vorschriften des Altersvermögensgesetzes gebunden sind