bAV



Chancen und Risiken in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Aufgrund kontinuierlicher Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen ergeben sich  in diesem Segment diverse Herausforderungen, welche nachfolgend anhand von zwei Beispielen näher betrachtet werden sollen.

Die Alterversorgung für GGF wird in Deutschland zu ca. 59 % durch Direktzusagen aufgebaut, welche i. d. R. rückgedeckt sind. Dies bedeutet, dass die Absicherung der biometrischen Risiken (Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenversorgung) sowie die Ausfinanzierung der Zusage bei einem Versicherer erfolgen.  Die gravierendste  Herausforderung ist die Unterfinanzierung der Zusagen. Die Praxis zeigt, dass hier immense Deckungslücken vorhanden sind. Bedingt ist dies durch die früher üblichen Modelle, bei denen meist Kapitallebensversicherungen abgeschlossen wurden, deren Ablaufleistung inklusive Überschüsse dem Altersrentenbarwert nach den Richttafeln von Heubeck entsprach.

Allerdings haben sich im Laufe der Zeit die dieses Modell beeinflussenden Faktoren stark geändert. Die Richttafeln von Heubeck wurden angepasst, was zu weit höheren Altersrentenbarwerten führte. Ferner sind auch die von den Versicherungsunternehmen verwandten Sterbetafeln verändert worden. Darüber hinaus mussten die Versicherer auf die Entwicklung der Kapitalmärkte reagieren und die Überschüsse entsprechend reduzieren. Diese Faktoren wirken sich additiv äußerst nachteilig auf die Ausfinanzierungsgrade der Pensionszusagen aus. Der in der Praxis gelegentlich angesprochene Verzicht auf einen Teil der Pensionszusage führt i. d. R. zu einer verdeckten Einlage bei der Gesellschaft und zur Steuerpflicht des GGF.

Die Erfahrung zeigt, dass über 90 % aller Direktzusagen an GGF fehlerhaft und daher überarbeitungsbedürftig sind.

betriebliche Altersversorgung/Durchfuehrungswege